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   OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98   

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https://dejure.org/1999,3660
OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98 (https://dejure.org/1999,3660)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.1999 - 5 W 121/98 (https://dejure.org/1999,3660)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 5 W 121/98 (https://dejure.org/1999,3660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit und einem für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Begriff "befasstes Gericht"; Rechtskrafteintritt bei ...

Verfahrensgang

  • AG Köln - 129 C 66/98
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1440
  • NZM 1999, 319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98
    Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs dieser Vorschrift auf Fälle des Konflikts eines Gerichts der streitigen Gerichtsbarkeit, für dessen Zuständigkeitsbereich die Vorschrift ohnehin gilt, mit einem für Wohungseigentumssachen zuständigen Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit bietet wegen der dadurch erreichbaren einfachen, praktikablen und kostensparenden Möglichkeit einer Entscheidung des misslichen Streits darüber, welches Gericht für die Sachentscheidung zuständig ist, eine sinnvolle und von der Rechtsnatur der Wohnungseigentumssachen her nahegelegte Lösung, der aus dem Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BGH in NJW 1984, 740).

    Allein der Umstand, dass das Amtsgericht Köln rechtsirrig die Voraussetzungen seiner Zuständigkeit verneint hat, hindert die bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses nicht (vgl. BGH in NJW 1984, 740).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98
    Der früher bestehende Streit darüber, ob ein Abgabebeschluss gemäß § 46 Abs. 1 WEG durch das Prozessgericht unanfechtbar ist (so noch BGHZ 97, 287) oder der Beschwerde gemäß § 567 ZPO unterliegt (so etwa noch OLG Köln in NJW 1964, 1678 f) ist, nachdem der 1990 neugefasste § 17a GVG in Abs. 4 S. 3 allgemein die sofortige Beschwerde gegen Verweisungsbeschlüsse in einen anderen Rechtsweg vorsieht, durch eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs obsolet geworden, in der er ausgeführt hat, dass, soweit die Unterschiede zwischen den Verfahren der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit es rechtfertigten, einen Zuständigkeitsstreit wie eine Rechtswegestreitigkeit zu behandeln und die Vorschriften der §§ 17a Abs. 3 bis 5 GVG ergänzend heranzuziehen, dies auch für das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht gelten müsse (vgl. BGH in NJW 1995, 2851 ff (2852); so auch: BayObLG aaO; Münchener Kommentar-Röll, BGB, 3. Auflage, Anm. 3 zu § 46 WEG; ZöllerGummer, ZPO, 21. Auflage 1998, Rdnr. 11 vor § 17 GVG; Palandt-Bassenge aaO, Rdnr. 1 zu § 46 WEG; Henkes/Niedenführ/Schulze aaO, Rdnr. 6 zu § 46).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98
    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluss jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt, objektiv willkürlich gefasst erscheint oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber einem der Verfahrensbeteiligten beruht (BGH in NJW 1993, 1273; BGH in NJW-RR 1992, 258; BGHZ 102, 339 (341) ).
  • BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 216/84

    Anfechtbarkeit der Abgabe an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98
    Der früher bestehende Streit darüber, ob ein Abgabebeschluss gemäß § 46 Abs. 1 WEG durch das Prozessgericht unanfechtbar ist (so noch BGHZ 97, 287) oder der Beschwerde gemäß § 567 ZPO unterliegt (so etwa noch OLG Köln in NJW 1964, 1678 f) ist, nachdem der 1990 neugefasste § 17a GVG in Abs. 4 S. 3 allgemein die sofortige Beschwerde gegen Verweisungsbeschlüsse in einen anderen Rechtsweg vorsieht, durch eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs obsolet geworden, in der er ausgeführt hat, dass, soweit die Unterschiede zwischen den Verfahren der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit es rechtfertigten, einen Zuständigkeitsstreit wie eine Rechtswegestreitigkeit zu behandeln und die Vorschriften der §§ 17a Abs. 3 bis 5 GVG ergänzend heranzuziehen, dies auch für das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht gelten müsse (vgl. BGH in NJW 1995, 2851 ff (2852); so auch: BayObLG aaO; Münchener Kommentar-Röll, BGB, 3. Auflage, Anm. 3 zu § 46 WEG; ZöllerGummer, ZPO, 21. Auflage 1998, Rdnr. 11 vor § 17 GVG; Palandt-Bassenge aaO, Rdnr. 1 zu § 46 WEG; Henkes/Niedenführ/Schulze aaO, Rdnr. 6 zu § 46).
  • BGH, 18.10.1995 - XII ARZ 18/95

    Voraussetzungen für die Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98
    Für diese Fallkonstellation ist deshalb jeweils Voraussetzung eine rechtskräftige Entscheidung über die Zuständigkeit (vgl. BGH in NJW-RR 1996, 254; Kemper aaO m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 33/91

    Örtliche Zuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98
    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluss jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt, objektiv willkürlich gefasst erscheint oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber einem der Verfahrensbeteiligten beruht (BGH in NJW 1993, 1273; BGH in NJW-RR 1992, 258; BGHZ 102, 339 (341) ).
  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98
    Bei einem nicht verkündeten Beschluss, der gemäß § 329 Abs. 3 ZPO hätte zugestellt werden müssen, vorliegend den Parteien indes nur formlos mitgeteilt wurde, beginnt analog § 516 ZPO die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nach § 577 ZPO fünf Monate nach formloser Bekanntgabe zu laufen (vgl. für einen nahezu gleichgelagerten Fall BayObLG in NJW-RR 1992, 597 m.w.N.; Henkes/Niederführ/Schulze aaO, Rdnr. 6 zu § 46 ).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    88/85">BayObLGZ 1986, 285, 287 f; 348, 350; 1994, 60, 62 f; BayObLG, Rpfleger 1975, 245; 1979, 318; WuM 1987, 333; WE 1988, 63; OLG Hamm, OLGZ 1982, 20, 22; WE 1994, 378, 379; KG, NJW-RR 1992, 461; ZMR 2001, 60, 61; OLG Köln, WE 1996, 75, 76; NZM 1999, 319, 320) und das Schrifttum (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 27; Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 43 Rdn. 2; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 43 WEG Rdn. 6; Soergel/Stürner, aaO, § 43 WEG Rdn. 14a; RGRK-BGB/Augustin, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 20; Müller, aaO, Rdn. 611; ders., DWE 1988, 9, 13; Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 435; Merle/Trautmann, NJW 1973, 118, 121; Happ, DWE 1988, 2, 5; wohl auch Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., E Rdn. 134; Niedenführ/Schulze, aaO, vor § 43 Rdn. 98; § 43 Rdn. 25a) weitgehend gefolgt.

    Vielmehr bestehen bei den Instanzgerichten nach wie vor erhebliche Unsicherheiten bei der Beurteilung von Zuständigkeitsfragen (vgl. etwa OLG Hamm, WE 1994, 378, 379; OLG Köln, NZM 1999, 319, 320).

  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in

    b) Dass der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg erst nach dem die Zuständigkeit verneinenden Beschluss des Amtsgerichts Rostock rechtskräftig wurde, beseitigt seine Bindungswirkung nicht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1440, 1441; BayObLG, NJW-RR 1992, 597).
  • OLG Stuttgart, 12.07.2011 - 8 AR 9/11

    Kompetenzkonflikt: Bestimmendes Gericht bei vorangegangenem Mahnverfahren; "mit

    Denn mit der "Sache", d.h. dem Streitverfahren, wird das Amtsgericht Stuttgart hierdurch nicht befasst (BayObLG NJW-RR 1999, 1294; OLG Köln NJW-RR 1999, 1440).
  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

    2 Z 55/91">BayObLGZ 1991, 186 ff.; 1998, 111/113; OLG Köln NZM 1999, 319; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 17 GVG Rn. 2).
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